EEG Tarifübersicht

Aktuelle Tarife EEG 2012

Alle PV-Anlagen müssen mit einer Einrichtung ausgestattet werden, die dem Netzbetreiber ein ferngesteuertes Reduzieren der Einspeisung ermöglicht. In der Regel erfolgt dies durch den Einsatz von einem Rundsteuerempfänger, die der Netzbetreiber bei Inbetriebnahme auf dem TSG-Feld des Zählerschrankes oder "Huckepack" zum Abrechnungszähler setzt. Es muss somit immer zusätzlich zum Einspeisekabel von der Regeleinrichtung bis zum Zähler ein Steuerkabel mit verlegt werden.
Anlagen bis 30kWp können alternativ mit einer grundsätzlichen Wirkleistungsbegrenzung auf 70% der installierten Leistung betrieben werden. Demnach darf bei einer 10kWp-Anlage der Wechselrichter höchstens 7kW ins Netz einspeisen. Für Anlagen ab 100kWp ist zusätzlich ein Abrufen der aktuellen IST-Einspeisung durch den Netzbetreiber zu ermöglichen. Dieses kann durch die Einrichtung eines analogen Telefonanschlusses, gekoppelt mit der Onlineabfrage des Zählers, erfolgen.
Hier werden die vom Netzbetreiber geforderten technischen Einrichtungen variieren.Anlagen unter 100kWp sind nachrangig zu regeln, somit werden bei einer notwendigen Abregelung erst große Anlagen und KWK-Anlagen in der Leistung reduziert. Abregelungen werden angekündigt und der Verlustertrag in Folge der Abregelung wird in der Regel vom Netzbetreiber erstattet. Bei diesen Neuerungen wird deutlich, dass bereits in der Planungsphase der Netzbetreiber mit eingebunden werden sollte, sonst könnte es böse Überraschungen bezüglich der Errichtungskosten geben.
EEG Einspeisemanagement ab 1.1.2012 (Seitenwechsel auf BSW Solar)

nach EEG 2012 :
Angaben in €/kWh

(auszugsweise)


Stand April 2012

Inbetriebnahme Dach bis 10 kWp Dach 10 -1000 kWp Dach bis 10 MWp FReifläche bis 10 MWp
ab 01.04.2012 19,50 Cent/kWh 16,50 Cent/kWh 13,50 Cent/kWh 13,50 Cent/kWh
Marktintegration 80/90 80 % 90 % 100 % 100 %

Ab 1. Mai 2012 monatl. Degression von 1% pro Monat
* aktuelle Novellen des EEG, alle Angaben ohne Gewähr, aufgrund möglicher Anpassungen
Zuletzt aktualisiert am 30. März 2012 ,
vorbehaltlich weiterer Änderungen bei der Gestzesverabschiedung, voraussichtlich am 11.05.2012 im Bundesrat


Stand November 2011

Direkteinspeisung bis 30 kWp 30 -100 kWp 100-1000 kWp über 1000 kWp
ab 01.01.2011 0,2874 0,2733 0,2586 0,2156
ab 01.01.2012 0,2443 0,2323 0,2198 0,1833
         
Eigenverbrauch bis 30 kWp 30-100 kWp 100 - 500 kWp  
ab 01.01.2011 0,1236 / 0,1674 0,1095 / 0,1533 0,0948/ 0,1386  
ab 01.01.2012 * 0,1125 / 0,1532 0,0996 / 0,1395 0,0863 / 0,1261  

Es gelten für den Eigenverbrauch zwei Tarife: Bis 30% Eigenverbrauch gilt der niedrigere Wert, ab 30% gilt der höhere Wert

Novelle des EEG, alle Angaben ohne Gewähr, aufgrund möglicher Anpassungen
Zuletzt aktualisiert am 20. Juli 2011


Bundesnetzagentur EEG aktuell


PV EEG Tarife 2012 Stand Auszug Gesetzentwurf


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